Rechtsprechung
VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1, § 114 S. 1; BBodSchG § 3 Abs. 4 S. 2, § 4 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6, § 9 Abs. 2, § 18
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine ehemalige Sandgrube - rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine ehemalige Sandgrube
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
- VGH Bayern, 15.05.2018 - 22 CS 18.566
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09
Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Leitungspersonen einer juristischen Person des Privatrechts oder einer dieser strukturell weitgehend gleichgestellten Personengesellschaft selbst als Verursacher einer schädlichen Bodenveränderungen ordnungspflichtig sein können, wenn sie die zu der schädlichen Bodenveränderung führenden Umstände in dem betreffenden Unternehmen zentral und umfassend gesteuert haben (OVG NRW, U.v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 - juris Rn. 120 ff).Gerade auch wegen des Umstandes, dass § 9 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 3 BBodSchG insbesondere den Zweck verfolgt, eine schnelle und effektive Gefährdungsabschätzung zu ermöglichen und gleichzeitig die öffentliche Hand von finanziellen Lasten freizuhalten (OVG NRW, U.v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris Rn. 185), ist es nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner hier gerade den Antragsteller herangezogen hat.
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02
Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Wenn der strittige Bescheid im Hauptsacheverfahren aufgehoben würde, hätte der Antragsteller einen Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Kosten (VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820
Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Auch wenn dieses Merkblatt keinen Rechtsnormcharakter hat, stellt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine verlässliche Orientierungshilfe dar (BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05
Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Die in § 4 BBodSchG normierten Untersuchungs- und Sanierungspflichten zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erstrecken sich dabei auch auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten die vor Inkrafttreten des Gesetzes verursacht wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 7 C 3/05 - juris Rn. 14 ff.). - BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08
Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Es ist mithin darauf abzustellen, in wessen Risiko- und Pflichtensphäre die Verantwortung für einen gefährlichen Zustand fällt, wobei ein hinreichend enger Wirkung- und Ursachenzusammenhang zwischen dem Überschreiten der Gefahrengrenze und dem Verhalten einer Person notwendig ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - juris Rn. 16). - BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06
Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Eine derartige natürliche Einheit besteht typischerweise beim "Zweckveranlasser" als demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit gezielt ausgelöst hat (BVerwG, B.v. 12.4.2006 - 7 B 30.06 - juris Rn.4). - VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222
Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Aufgrund des Gebots effektiver Gefahrenabwehr soll die Erforschung der Gefährdung nämlich so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Verpflichteten leiden; diese Fragen müssen nach der Konzeption des Gesetzgebers nachträglich im Verfahren über die Kostenverteilung nach § 24 BBodSchG geklärt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362
Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Die einzelnen streitgegenständlichen Anordnungen sind auch im Übrigen nicht zu beanstanden; sie sind insbesondere auch hinsichtlich ihres Inhalts und ihres Umfangs bestimmt (vgl. zur Bestimmtheit bodenschutzrechtlicher Anordnungen BayVGH, B.v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris;… VG Regensburg, U.v. 25.1.2010 - RO 8 K 08.272 - juris Rn. 65 ff.) und verhältnismäßig. - VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048
Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter, …
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Es ist mithin darauf abzustellen, in wessen Risiko- und Pflichtensphäre die Verantwortung für einen gefährlichen Zustand fällt, wobei ein hinreichend enger Wirkung- und Ursachenzusammenhang zwischen dem Überschreiten der Gefahrengrenze und dem Verhalten einer Person notwendig ist (…vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - juris Rn. 16). - VG Regensburg, 25.01.2010 - RO 8 K 08.272
1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sanierungsanordnung.
Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
Die einzelnen streitgegenständlichen Anordnungen sind auch im Übrigen nicht zu beanstanden; sie sind insbesondere auch hinsichtlich ihres Inhalts und ihres Umfangs bestimmt (vgl. zur Bestimmtheit bodenschutzrechtlicher Anordnungen BayVGH, B.v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris; VG Regensburg, U.v. 25.1.2010 - RO 8 K 08.272 - juris Rn. 65 ff.) und verhältnismäßig. - VG Ansbach, 30.10.2018 - AN 9 K 17.02143
Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung für ehemalige Sandgrube - …
- VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 9 K 09.00086
Detailerkundung nach orientierender Altlastenuntersuchung; Abgrenzung …
- VG München, 22.07.2021 - M 2 S 21.2950
Unbestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung
Es wird dabei von einem Streitwert von 10.000 EUR in der Hauptsache ausgegangen (vgl. VG Ansbach, B.v.15.02.2018 - AN 9 S 17.2279 - juris).