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   VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279   

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VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279 (https://dejure.org/2018,14307)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279 (https://dejure.org/2018,14307)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - AN 9 S 17.2279 (https://dejure.org/2018,14307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1, § 114 S. 1; BBodSchG § 3 Abs. 4 S. 2, § 4 Abs. 3, Abs. 5, Abs. 6, § 9 Abs. 2, § 18
    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine ehemalige Sandgrube

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine ehemalige Sandgrube

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Leitungspersonen einer juristischen Person des Privatrechts oder einer dieser strukturell weitgehend gleichgestellten Personengesellschaft selbst als Verursacher einer schädlichen Bodenveränderungen ordnungspflichtig sein können, wenn sie die zu der schädlichen Bodenveränderung führenden Umstände in dem betreffenden Unternehmen zentral und umfassend gesteuert haben (OVG NRW, U.v. 20.05.2015 - 16 A 1686/09 - juris Rn. 120 ff).

    Gerade auch wegen des Umstandes, dass § 9 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 3 BBodSchG insbesondere den Zweck verfolgt, eine schnelle und effektive Gefährdungsabschätzung zu ermöglichen und gleichzeitig die öffentliche Hand von finanziellen Lasten freizuhalten (OVG NRW, U.v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris Rn. 185), ist es nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner hier gerade den Antragsteller herangezogen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Wenn der strittige Bescheid im Hauptsacheverfahren aufgehoben würde, hätte der Antragsteller einen Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Kosten (VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820

    Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Auch wenn dieses Merkblatt keinen Rechtsnormcharakter hat, stellt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine verlässliche Orientierungshilfe dar (BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Die in § 4 BBodSchG normierten Untersuchungs- und Sanierungspflichten zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erstrecken sich dabei auch auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten die vor Inkrafttreten des Gesetzes verursacht wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 7 C 3/05 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Es ist mithin darauf abzustellen, in wessen Risiko- und Pflichtensphäre die Verantwortung für einen gefährlichen Zustand fällt, wobei ein hinreichend enger Wirkung- und Ursachenzusammenhang zwischen dem Überschreiten der Gefahrengrenze und dem Verhalten einer Person notwendig ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06

    Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Eine derartige natürliche Einheit besteht typischerweise beim "Zweckveranlasser" als demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit gezielt ausgelöst hat (BVerwG, B.v. 12.4.2006 - 7 B 30.06 - juris Rn.4).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Aufgrund des Gebots effektiver Gefahrenabwehr soll die Erforschung der Gefährdung nämlich so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Verpflichteten leiden; diese Fragen müssen nach der Konzeption des Gesetzgebers nachträglich im Verfahren über die Kostenverteilung nach § 24 BBodSchG geklärt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362

    Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Die einzelnen streitgegenständlichen Anordnungen sind auch im Übrigen nicht zu beanstanden; sie sind insbesondere auch hinsichtlich ihres Inhalts und ihres Umfangs bestimmt (vgl. zur Bestimmtheit bodenschutzrechtlicher Anordnungen BayVGH, B.v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris; VG Regensburg, U.v. 25.1.2010 - RO 8 K 08.272 - juris Rn. 65 ff.) und verhältnismäßig.
  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048

    Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter,

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Es ist mithin darauf abzustellen, in wessen Risiko- und Pflichtensphäre die Verantwortung für einen gefährlichen Zustand fällt, wobei ein hinreichend enger Wirkung- und Ursachenzusammenhang zwischen dem Überschreiten der Gefahrengrenze und dem Verhalten einer Person notwendig ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.6.2004 - 22 CS 04.1048 - juris Rn. 16).
  • VG Regensburg, 25.01.2010 - RO 8 K 08.272

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sanierungsanordnung.

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.2279
    Die einzelnen streitgegenständlichen Anordnungen sind auch im Übrigen nicht zu beanstanden; sie sind insbesondere auch hinsichtlich ihres Inhalts und ihres Umfangs bestimmt (vgl. zur Bestimmtheit bodenschutzrechtlicher Anordnungen BayVGH, B.v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris; VG Regensburg, U.v. 25.1.2010 - RO 8 K 08.272 - juris Rn. 65 ff.) und verhältnismäßig.
  • VG Ansbach, 30.10.2018 - AN 9 K 17.02143

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung für ehemalige Sandgrube -

  • VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 9 K 09.00086

    Detailerkundung nach orientierender Altlastenuntersuchung; Abgrenzung

  • VG München, 22.07.2021 - M 2 S 21.2950

    Unbestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung

    Es wird dabei von einem Streitwert von 10.000 EUR in der Hauptsache ausgegangen (vgl. VG Ansbach, B.v.15.02.2018 - AN 9 S 17.2279 - juris).
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